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Ganztagsgrundschule: Schullandschaft vor historischem Durchbruch

Veröffentlicht am 03.06.2014 in Landespolitik

Der Ausbau der Ganztagsschulen erreicht in dieser Woche entscheidende Fortschritte, nachdem der Ministerrat nach Abschluss der Anhörung dem Gesetzentwurf des Kultusministeriums zur Verankerung der Ganztagsschule an Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen im Schulgesetz zugestimmt hat. Bereits jetzt ist erkennbar, dass die Ganztagsschule landesweit auf große Nachfrage stoßen wird.

So sind 181 Anträge eingereicht worden, um mit der Grundschule nach der neuen Ganztagskonzeption bereits im kommenden Schuljahr 2014/2015 starten zu können. Die Anträge werden derzeit geprüft, die Finanzierung der dafür benötigten personellen Ressourcen ist gesichert.

Zudem hat Kultusminister Andreas Stoch am heutigen Montag eine Rahmenvereinbarung mit rund 40 Vereinigungen und Verbänden vom Städtetag über den Handwerkstag, den Landesmusikrat bis zu den Kirchen für eine „Kooperationsoffensive Ganztagsschule“ abgeschlossen.

Es sei sehr erfreulich, dass das neue Ganztagsschulkonzept unter den Verbänden und Vereinigungen einen so großen Widerhall findet, erklärte Kultusminister Andreas Stoch. „Unsere Schullandschaft steht vor einem historischen Durchbruch, wenn die neue Ganztagsgrundschule im Land endlich gesetzlich verankert wird.“ Der Landtag wird den Gesetzentwurf am Mittwoch in erster Lesung beraten.

Die Landesregierung investiert für den Ausbau der Ganztagsgrundschulen bis zu 1.920 Deputate bei den Grundschulen und bis zu 143 Deputate bei den Förderschulen – je nach Wahlverhalten der Schulträger. Der Maximalaufwand von rund 1.920 Deputaten würde etwa 147 Millionen zuzüglich 10,6 Millionen Euro für die Grundstufen der Förderschulen pro Jahr entsprechen.

„Die grün- rote Landesregierung bringt jetzt gemeinsam mit den Kommunen und den außerschulischen Partnern die Ganztagsgrundschule, die von Kindern, Eltern und der Wirtschaft so dringend gewünscht wird, auf der Basis eines ausgereiften pädagogischen Konzepts voran. Wir wollen damit die Qualität der Grundschulen weiter verbessern und die individuelle Förderung für jedes Kind ausbauen“, sagte Stoch.

Größtmögliche Flexibilität

Alle am Anhörungsverfahren beteiligten 44 Gremien, Verbände und Institutionen haben die schulgesetzliche Verankerung der Ganztagsschule begrüßt. Eine Änderung des Gesetzentwurfes war nicht notwendig. Auch die in der Konzeption verankerte größtmögliche Flexibilität, die Kultusminister Stoch besonders wichtig war, wurde in der Anhörung positiv beurteilt.

Die Ganztagsschule kann an drei oder vier Tagen an sieben oder acht Stunden in verbindlicher Form für alle Schüler – wenn die gesamte Schule umstellt –, oder in Wahlform eingerichtet werden. Bei der Wahlform entscheiden sich die Schüler der jeweiligen Schule, ob sie am Ganztag teilnehmen oder nicht. Hinzu kommt, dass eine Grundschule in einem fließenden Übergang in Klasse 1 verbindlich beginnen und den Ganztag nach und nach für die Klassen 2 bis 4 einführen kann.

Die Landeszuschüsse für kommunale Betreuungsangebote laufen anteilig weiter, bis die Halbtagsschule ausgelaufen ist. „Wir wollen den Schulen ausreichend Zeit geben, sich Schritt für Schritt als verbindliche Ganztagsschule für alle Schüler weiterzuentwickeln. Unser Konzept kann die jeweilige Situation vor Ort sowie die Belange von Schülern und Eltern weitgehend berücksichtigen“, betonte Stoch.

In der Anhörung wurde die Möglichkeit, Verbände und Vereinigungen als außerschulische Partner einzubeziehen, gerade von Sport, Kultur und Gesellschaft begrüßt. Kultusminister Stoch hat dazu am heutigen Montag eine Rahmenvereinbarung für die „Kooperationsoffensive Ganztagsschule“ mit rund 40 Vereinigungen und Verbänden abgeschlossen. „Das neue Bündnis zwischen Schule und Ehrenamt auf einer ausgereiften pädagogischen Basis macht die Ganztagsschule zu einem besonderen Lern- und Lebensort für unsere Kinder und Jugendlichen“, erklärte Stoch.

Die Rahmenvereinbarung ist Ergebnis der seit Dezember 2012 laufenden Gespräche der Landesregierung mit außerschulischen Partnern. Sie ergänzt die vor kurzem abgeschlossene Abmachung mit dem Landessportverband und bildet die Grundlage für eine Zusammenarbeit des Landes mit zahlreichen Institutionen, Verbänden und Vereinigungen. Damit soll eine rhythmisierte Schule erreicht werden, deren Ganztagsbetrieb mit einem zusätzlichen Angebot von Bildungs- und Betreuungsangeboten außerhalb des Unterrichts verzahnt ist.

Die Schulen erhalten einen großen Gestaltungsspielraum, um mit Vereinen und Verbänden aus allen Lebensbereichen zusammenarbeiten zu können. Dies ermöglicht es ihnen, sich entsprechend den Belangen der Schülerinnen und Schüler sowie dem Schulprofil und der konkreten Situation vor Ort weiterzuentwickeln.

Rahmenvereinbarung stärkt Ehrenamt

Der große Gestaltungsspielraum basiert auf der Regelung, dass 50 Prozent der zusätzlichen Lehrerstunden in Form von Geldmitteln an die Schule übertragen werden können. Dadurch haben die Schulleiter die Möglichkeit, die Partner für Angebote im Ganztagsbetrieb zu bezahlen. Angesichts der unterschiedlichen Voraussetzungen vor Ort ist es notwendig, den Umfang der Angebote und die Höhe der Aufwandsentschädigung über vertragliche Einzelvereinbarungen zu regeln.

Die Schulleitungen können für solche Koordinierungsleistungen in der Schule einen begrenzten Teil der Mittel im Umfang von einer Wochenstunde einsetzen oder auch Partner damit beauftragen.

Die Vereine und Verbände streben mit dieser Vereinbarung auch an, das ehrenamtliche Engagement zu stärken sowie den Kindern und Jugendlichen „Optionen für Aktivitäten und Teilhabe auch außerhalb der Schule zu eröffnen“. Sie könnten mit einem überzeugenden Angebot unter den Kindern und Jugendlichen für sich werben, sagte Stoch.

Auch die Schulleitungen würden bei der Auswahl der außerschulischen Partner selbstverständlich darauf achten, den notwendigen Qualitätsstandard einzuhalten. Ihnen stünden zudem Erkenntnisse und Erfahrungen der Elternbeiräte und Kommunen zur Verfügung, die eine Auswahl kritisch begleiten könnten.

„Jeder Schulleiter wird nur dann Kooperationen eingehen, wenn er überzeugt ist, dass seine Schüler davon profitieren können. Und jeder Verein wird nur dann auf die Ganztagsschule zugehen und die Freizeit seiner Mitglieder einbringen, wenn er ein gutes und zukunftsfähiges Angebot machen kann, das die Kinder und Jugendlichen begeistert“, betonte Stoch.

Die Rahmenvereinbarung steht weiteren Partnern für eine spätere Nachunterzeichnung offen. Teilweise sind zuvor noch entsprechende Gremienbeschlüsse notwendig.

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