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Martin Gerster MdB diskutiert Mindestlohn mit Obstbauern aus der Bodensee-Region

Veröffentlicht am 04.08.2014 in Bundespolitik

Der Biberacher Bundestagsabgeordnete Martin Gerster hat zusammen mit einer Delegation der SPD Bodenseekreis Obstbauernhöfe in der Bodensee-Region besucht, um mit den Obstbauern über die Folgen des gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 Euro zu diskutieren.

Die Landwirte schilderten dem Abgeordneten ihre Bedenken zum Gesetz der Großen Koalition. Sie fürchten, der Mindestlohn könnte den dringend benötigten Einsatz ausländischer Erntehelfer für ihre Betriebe stark verteuern.

So herrsche in der Branche enormer Preisdruck, sodass höhere Löhne nur schwer über höhere Marktpreise abgefedert werden könnten. Vor allem die Lebensmitteldiscounter würden die Preise durch den Verkauf von ausländischem Obst, hauptsächlich aus Süd-und Osteuropa, kräftig drücken. Auch durch die Krisen in der Ukraine und in Nordafrika und dem Nahen Osten sinken die Preise, da diese Länder in Friedenszeiten viele Äpfel importieren, nun aber aufgrund der unsicheren Lage kaum noch einen Absatzmarkt bieten.

Nicht nur deshalb befürchten die Obstbauern, nach Einführung des Mindestlohns bis zu einem Drittel ihrer Einkünfte einzubüßen. Gleichzeitig bekräftigten sie jedoch, dass die Einführung eines Mindestlohnes grundsätzlich richtig sei. Lediglich im Bereich der Erntehelfer sei eine abgewandelte Lösung notwendig.

Für Dieter Stauber, Vorsitzender der SPD im Bodenseekreis, war es eine „wichtige Notwendigkeit, aus ersten Hand und in dieser Tiefe die Betroffenheit und die Probleme der örtlichen Obstbauern zu erfahren“.

Bisher war im ersten Gesetzesentwurf die Regelung vorgesehen, dass Beschäftige in Deutschland 50 Tage sozialversicherungsfrei sind. Kurz vor der Abstimmung im Deutschen Bundestag wurden auf Bitten der Obstbauern Kompromisse im Gesetz festgeschrieben und verabschiedet: Die Länge des sozialversicherungsfreien Zeitraumes wurde auf 70 Tage ausgedehnt und die Abrechnung für die Kost und Logis der Beschäftigten auf den Höfen deutlich vereinfacht. Diese Änderungen seien aber doch nicht so unproblematisch wie gedacht, war der Tenor der anwesenden Landwirte. Es gebe noch erheblicher Klärungsbedarf über die Ausführungen des Gesetzes in der Praxis.

„Ich verstehe die Sorgen der Landwirte“, so Gerster: „Nichtsdestotrotz ist das Gesetz beschlossen, es gibt keine Branchenausnahmen. Dennoch ist es vielleicht möglich, innerhalb den Rahmenbedingungen des gesetzlichen Mindestlohns in den Facharbeitsschüssen nachzujustieren.“

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