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Kultusministerium und Spitzenverbände: Flexible Lösungen bei U3-Betreuung dürfen Qualität nicht beeinträchtigen

Veröffentlicht am 29.06.2013 in Landespolitik

Um den Ausbau der Kleinkindbetreuung mit Blick auf den 1. August 2013 weiter zu befördern und wo notwendig, pragmatische Übergangslösungen zu ermöglichen, hat das Kultusministerium gemeinsam mit den beteiligten Verbänden ein zeitlich befristetes Flexibilisierungspaket auf den Weg gebracht. Beteiligt sind die kommunalen Landesverbände, der Kommunalverband für Jugend und Soziales, die Kirchen sowie die kirchlichen und die freien Trägerverbände.

„Wir stehen gemeinsam in der Verantwortung, den Eltern in Baden- Württemberg ein gutes Betreuungsangebot zu bieten. Um den Rechtsanspruch erfüllen zu können, sind flexible Lösungen gefragt, die jedoch nicht auf Kosten der Qualität gehen dürfen“, sagte Staatssekretärin Marion v. Wartenberg.

Deshalb hätten sich alle Beteiligten auf einen Weg verständigt, den weiteren Ausbau so unbürokratisch und flexibel wie möglich zu gestalten. Die gemeinsamen Empfehlungen reichen von erleichterten Betriebserlaubnisverfahren über flexible Lösungen bei den Gruppengrößen, Möglichkeiten von Platz- und Raumsharing in den Einrichtungen bis zu baurechtlichen Fragen und vereinfachten Vertretungsregeln bei kurzfristigem Personalausfall. Das Flexibilisierungspaket ist zunächst befristet auf zwei Jahre (1. August 2013 bis 31. Juli 2015).

Gemeindetagspräsident Roger Kehle begrüßt die durch das Flexibilisierungspaket geschaffene Möglichkeit für Städte und Gemeinden, vor Ort bedarfsgerechte und pragmatische Lösungen umsetzen zu können.

„Wir müssen sowohl die Bedürfnisse der Eltern in kleineren Gemeinden als auch die in größeren Städten berücksichtigen. Deshalb ist für uns der tatsächliche Bedarf in jeder einzelnen Kommune entscheidender als eine starre Quote. Unsere Städte und Gemeinden werden auch interkommunal zusammenarbeiten, um für die Kinder vor Ort eine gute Betreuung anbieten zu können.“

Das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städtetags, Professor Stefan Gläser, ist erfreut, dass mit den auf Landesebene vereinbarten Empfehlungen die Voraussetzungen für flexible Lösungen in den Städten geschaffen wurden. Er appelliert an die Eltern, dafür Verständnis zu haben, wenn nicht auf Anhieb ein Platz in der Wunsch- Kindertagesstätte zur Verfügung gestellt werden kann. Er sei überzeugt davon, dass die Stadtverwaltungen vor Ort alles tun würden, um den Wünschen und Bedürfnissen der Eltern und ihrer Kinder gerecht zu werden.

Hauptgeschäftsführer Professor Eberhard Trumpp vom Landkreistag hob auf die Gesamtverantwortung der Landkreise ab, die ohne engen Schulterschluss mit den Städten und Gemeinden nicht wahrnehmbar wäre.

„Oberste Priorität hat immer das Wohl der Kinder“

„Land und Kommunen setzen gemeinsam alles daran, den Rechtsanspruch auf U3- Förderung zu realisieren. Doch oberste Priorität hat immer das Wohl der Kinder. Beim Ausbau von Betreuungsplätzen dürfen wir nie die Qualität aus den Augen verlieren. Deshalb sehen wir uns als Verantwortungsgemeinschaft und stärken mit den gemeinsamen Empfehlungen die Selbstverantwortung der Träger“, betonte Staatssekretärin v. Wartenberg.

Die Trägerverbände unterstützten dies und empfählen ihren Trägern, vor Ort gemeinsam mit den Kommunen flexible Lösungen umzusetzen, um möglichst allen nachfragenden Eltern ein Betreuungsangebot für ihre Kinder machen zu können.

„Die Kirchen und die kirchlichen Trägerverbände verstehen sich als ein starker Partner von Land und Kommunen für den weiteren Ausbau einer qualitativ hochwertigen Kleinkindbetreuung. Das Flexibilisierungspaket entlässt Land, Kommunen und Träger weder aus ihrer Verantwortung für einen weiteren bedarfsgerechten Ausbau noch aus ihrer Verantwortung für die Qualität der Angebote.

Es unterstreicht vielmehr die Trägerverantwortung, erleichtert den Trägern die Umsetzung örtlich adäquater Lösungen und setzt gleichzeitig einen Rahmen, der sichern soll, dass die Bewältigung eines Mangels an Plätzen in verantwortbarer Weise erfolgt und die Strukturqualität der Kindertagebetreuung in ihrer Substanz erhalten bleibt.

In diesem Sinne begrüßen wir die Verständigung aller Beteiligten auf einen gemeinsamen Rahmen“, so Susanne Hartmann, stellvertretende Vorsitzende der Konferenz der evangelischen und katholischen Kirchenleitung und ihrer Spitzen/Trägerverbände über Kindergartenfragen in Baden- Württemberg (4K- Konferenz).

In Baden- Württemberg sind die Anforderungen an das Personal in den Kindertageseinrichtungen sowie die Mindestpersonalschlüssel in einer Verordnung geregelt. Diese Rahmenbedingungen werden durch die erforderliche Betriebserlaubnis für die einzelnen Betreuungsgruppen konkretisiert. Bei der Kindertagespflege ist die Eignung der Tagespflegeperson durch die Prüfung im Rahmen der Erlaubniserteilung gewährleistet.

„Die Potenziale, die in der Kindertagespflege für das Gelingen der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für die unter Dreijährigen liegen, sind in Baden- Württemberg noch nicht ausgereizt. Die Kindertagespflege eröffnet für Eltern eine hohe zeitliche Flexibilität, ist räumlich flexibel sowie variabel in der Größe von Kleinstgruppen, was für Familien im ländlichen Raum besonders wichtig und attraktiv ist“, betonte Hansjörg Böhringer, Vorstandvorsitzender der Liga der freien Wohlfahrtspflege.

Standortfaktor Kinderbetreuung

Der weitere Ausbau von Betreuungsplätzen wird durch die tatsächliche Nachfrage bestimmt und nicht durch eine festgelegte Quote. Im Flächenland Baden- Württemberg sind deshalb sowohl für den Ländlichen Raum, als auch für Großstädte pragmatische Lösungen erforderlich.

Durch die nachvollziehbaren Betreuungswünsche der Eltern sehen sich einerseits die Ballungsräume Erwartungen gegenüber, in nicht unerheblichem Maße über den originären örtlichen Bedarf hinaus Plätze für die Kleinkindbetreuung zu schaffen und zu betreiben. Auf der anderen Seite haben die Wohnsitzgemeinden in ländlichen Regionen ebenfalls mit erheblichen finanziellen Mitteln ein entsprechendes Platzangebot vor Ort geschaffen. Schwierige Bedarfsprognosen sowie eine schwankende Auslastung des vorhandenen Angebotes sind die Folge.

Daher gilt es, die Spezifika des Ländlichen Raums wie auch von Ballungsräumen jeweils genau und möglichst gemeinsam im Blick zu haben. Flexible und innovative Ansätze können so beispielsweise auch mit interkommunalen Absprachen gefunden werden. Die Zusammenarbeit kann zusätzliche Optionen und Handlungsperspektiven bei der Kinderbetreuung und der Umsetzung des Rechtsanspruchs eröffnen.

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