SPD Kressbronn-Langenargen-Eriskirch

Die Änderung der Gemeindeordnung ist sinnvoll

Veröffentlicht am 21.05.2015 in Pressemitteilungen

Mehr Elemente direkter Beteiligung als sinnvolle Ergänzung der repräsentativen Demokratie – Änderung der Gemeindeordnung sinnvoll

Zur Ablehnung der Reform der Kommunalverfassung durch MdL Müller (CDU) 

Mit Verwunderung nehmen die Gemeinderäte und SPD-Kreisvorstandsmitglieder Britta Wagner (Kressbronn), Uwe Achilles (Markdorf) und Dieter Stauber (Friedrichshafen) zur Kenntnis, dass der CDU-Landtagsabgeordnete Ulrich Müller pauschal alle Ergänzung- uns Änderungs-Anträge zur Reform der Kommunalverfassung ablehnt.
Um die Diskussion zu versachlichen, ist es dem SPD-Kreisvorsitzenden Dieter Stauber deshalb wichtig, an ein paar Beispielen die geplanten Änderungen in der Gemeindeordnung zu erläutern:
 

Es gibt überhaupt keinen Grund, bezüglich der vorgeschlagenen Änderungen in der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg zu behaupten, dass alle Änderungen „darauf zielen, Minderheitenrechte zu stärken und damit Mehrheiten und zügiges Handeln einzuschränken“, wie dies MdL Müller (CDU) in seiner Pressemitteilung behauptet.

  1. Es geht vielmehr auch darum, eine Rechtsgrundlage für die Bildung von Fraktionen zu schaffen. Die gibt es schon in der Realität, sie wurden aber bisher nicht in der Kommunalverfassung erwähnt. „Was soll daran falsch sein, dies nun zu tun?“
  2. Zudem sollen Veröffentlichungen im Internet zulässig sein, was der Transparenz und Vereinfachung dient.
  3. Gemeinderatsmitglieder sollen auch an Ortschaftsratssitzungen teilnehmen dürfen. „Warum soll dies nachteilig sein,“ fragt sich Stauber irritiert?
    Es wäre doch sicherlich vernünftiger, zu den einzelnen Punkten und Vorhaben Stellung zu nehmen, als zu behaupten, die Landesregierung würde „eine Strategie verfolgen, die Mehrheitsbildung und Entscheidungsfähigkeit der Gemeinden einzuschränken.“
  4. Auch die Mindestfrist zur Übermittlung von Sitzungsunterlagen an Gemeinde- und Kreisräte oder
  5. die Erstattung von Aufwendungen für die Kinderbetreuung oder Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger während der Sitzungen in Gemeinderat, Ortschaftsrat und Kreistag ist wohl kaum von einem vernünftigen und gutwilligen Menschen negativ zu werten.
  6. Die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen sollen ebenso verbindlich verankert werden. Wer das ablehnt, muss schon inhaltlich begründen und nicht pauschal in Frage stellen!
  7. MdL Müller kritisiert zudem die geplante Abschaffung der Altersgrenze für Bürgermeister. Diesen Schritt begrüßt jedoch der Gemeindetag!

    Überhaupt hat sich die grün-rote Landesregierung mit dem Städtetag auf einen Kompromiss geeinigt. Demnach werden viele vorgeschlagenen Änderungen der Kommunalverfassung mitgetragen, wenn die geplante Absenkung der Quoren, zum Beispiel zur Einberufung einer Gemeinderatssitzung oder zur Akteneinsicht ausbleibt und die Vorberatungen nicht generell öffentlich sein müssen. (Hier sah der grün-rote Gesetz-Entwurf eine deutliche Senkung der Quoren und grundsätzlich öffentliche Vorberatungen vor.)

    Britta Wagner, Uwe Achilles und Dieter Stauber (jeweils Gemeinderäte in Kressbronn, Markdorf und Friedrichshafen) stellen übereinstimmend fest, dass der Städtetag – zumindest in Teilen – Vorschläge mitträgt, wohingegen CDU-Landtagsabgeordneter Müller betont, dass seine CDU-Fraktion auf sein Anraten hin alle Punkte ablehne. Während also mit dem Städtetag etwas geht, macht die CDU auf Totalverweigerung! 
    Letztlich ist das eine schlechte Verhandlungsposition. Wer über Inhalte nicht mehr reden will, der läuft Gefahr, überstimmt zu werden.

  8. Eine weitere Änderung sieht vor, dass aus den Bürgerversammlungen, neu Einwohnerversammlungen werden und aus dem Bürgerantrag der Einwohnerantrag. Der Unterschied: Auch Einwohner ab 16 Jahren, die nicht EU-Staatsangehörige sind oder nur ihren Zweitwohnsitz in der Gemeinde haben, sollen diese Instrumente nutzen können. Wer in der Kommune lebt – unabhängig von der Deutschen Staatsbürgerschaft und auch ab 16 Jahre - darf mitbestimmen – warum auch nicht?!

Müller kritisiert auch das neue Wahlrecht.

So schreibt er in seiner Pressemitteilung, Grün-Rot würde zielstrebig eigene politische Absichten verfolgen. Als Beleg wird das kommunale Wahlrecht aufgeführt, welches „deutlich zugunsten kleiner und kleinster Gruppen und damit wiederum zulasten von Mehrheiten und Handlungsfähigkeit geändert worden sei! Bei dem Unterschied zwischen den Wahlergebnissen und der Sitzverteilung in der Kommunalwahl vor einem Jahr habe man die Ergebnisse dieser Politik bereits feststellen können.“
„Hier offenbart sich das mangelnde Demokratieverständnis des CDU-Landtagsabgeordneten, der ein gutes Wahlrecht wohl ausschließlich mit einer ´wie viele CDU-Mandate-Vorher-Nachher-Brille´ betrachtet,“ so Dieter Stauber, Landtagskandidat der SPD. 
„Es geht um ein möglichst gerechtes Auszählverfahren – und das ist das Verfahren Sainte-Lague/Schepers zweifelsohne!“
Das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers wird bereits seit 1980 für die Sitzverteilung in den Ausschüssen und Gremien des Deutschen Bundestages eingesetzt, seit  2009 auch für die Sitzzuteilung bei Bundestagswahlen und der Europawahl. Zudem wurde bereits in den Bundesländern Hamburg und Bremen die Sitzzuteilung in den Bürgerschaften (Landesparlamente) nach diesem Verfahren vorgenommen. Auch in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gilt dieses Verfahren. Der deutsche Physiker Hans Schepers - seinerzeit Leiter der Gruppe Datenverarbeitung des Deutschen Bundestages - schlug 1980 eine Modifikation des Sitzzuteilungsverfahrens nach d’Hondt vor, um die Benachteiligung kleinerer Parteien bei diesem Verfahren zu vermeiden.
Tatsache ist, dass das bisherige Verfahren nach D`Hondt die großen Parteien bevorzugt und kleine Parteien benachteiligt hat. Grün-Rot zu unterstellen, man würde hier durch ein nachweislich gerechteres Auszählverfahren die Handlungsfähigkeit der kommunalen Gremien verschlechtern, trifft also keinesfalls zu.

„Ich kann mir kaum vorstellen, dass tatsächlich die 23 Bürgermeister im Bodenseekreis alle vorgeschlagenen Änderungen ablehnen- wie neulich in der Presse berichtet - zumal der Städtetag hier eine andere Position vertritt,“ so Stauber. Außerdem bin ich mir ziemlich sicher, dass eine Diskussion in den Gemeinderäten ein differenzierteres Meinungsbild ergeben würde, als nur die Behauptung, dass „Die Aushebelung des Selbstverwaltungsrechts der Kommunen“ drohe. Auch die Titulierung von sich partiell als Betroffene äußernden Bürgern als „U-Boot-Bürger“ erscheint hier nicht hilfreich.

Wenigstens die Absenkung der Quoren für Bürgerentscheide und Bürgerbegehren wird vom Gemeindetag und vom Städtetag und sogar von der CDU mitgetragen. In Bayern gelten für Bürgerbegehren – je nach Einwohnerzahl der Kommune 3 bis 10% Quorum und für Bürgerentscheide 10 bis 20%.
In Baden-Württemberg soll nun das Quorum für Bürgerbegehren 7% betragen und das für Bürgerentscheide auf 20 % gesenkt werden. Was in Bayern funktioniert (bekanntlich nicht grün-rot regiert), sollte in Baden-Württemberg in Sachen Bürgerbeteiligung auch möglich sein.

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