SPD Kressbronn-Langenargen-Eriskirch

Rede zum Antrag der CDU Kressbronn am 24.01.2024

Veröffentlicht am 01.02.2024 in Gemeinderatsfraktion

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Enzensperger, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

Vielen Dank für den informativen Vorbericht. Wir haben jetzt einen Überblick über die aktuellen Belegungen und die restlichen Kapazitäten. Zudem wissen wir, dass eine
Prognose eigentlich nicht möglich ist. Wir wissen weder, wieviel Menschen wir neu aufnehmen dürfen, noch wie viele eine andere Unterkunft finden.
Bisher haben wir das herausfordende Thema in Kressbronn, wie wir finden, gut hinbekommen. Und wir haben auch nicht das Gefühl, dass es genau jetzt besonders
kritisch wird. Für mein Empfinden war es 2015/2016 viel kritischer, da wir damals überhaupt nicht auf die Flüchtlingswelle vorbereitet waren. Es gab keine genauen Abläufe,
keine Stellen, kein Platz. Da sind wir heute besser aufgestellt.

Wenn man jetzt die unspezifischen „es muß sich was ändern“ Passagen der Resolution weg lässt, bleiben als Vorschläge für was sich Kressbronn einsetzen soll:

  1. Längere Verweildauer in zentralen Aufnahmeeinrichtungen. Das würde das Problem nur verlagern und dort zudem noch verschärfen. Die Idee, Flüchtlinge erst nach Anerkennung als solche an die Kommunen zu verteilen, wird zu längeren Aufenthalten in zentralen Aufnahmeeinrichtungen führen. Dabei sind gerade eine frühzeitige Integration und dezentrale Unterbringung entscheidend für eine erfolgreiche Eingliederung in die Gesellschaft.
  2. Sachleistungen und Bezahlkarte: Sachleistungen bedeutet mehr Verwaltungsaufwand und die Bezahlkarte wird bereits ausprobiert. Von Experten wird bezweifelt, dass dies eine große Auswirkung haben wird, da nennenswerte Zahlungsströme in die Heimat erst stattfinden, wenn die Menschen eine Arbeit aufgenommen haben.
  3. Vereinheitlichung der finanziellen Leistungen. Da muß man beachten, dass diese auch an der Kaufkraft gemessen werden sollten. Bei Antragstellung bekommt man in Deutschland nicht die höchsten Summen, nach Annerkennung gleich viel wie in Österreich. Nur nach Ablehnung sind die Leistungen in Deutschland am Höchsten. Diese Regelung wird nun, nach dem Kompromiss von Bund und Ländern, abgeändert. Der bisherige automatische Anspruch auf die sogenannten Analogleistungen soll statt bisher nach 18 Monaten kunftig erst nach 36 Monaten eintreten. Zudem steht dieser Forderung ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgericht entgegegen, welches 2012 festgelegt hat, dass für die Bestimmung des Existenzminimums nur die Gegebenheiten in Deutschland maßgeblich seien. Die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde sei migrationspolitisch „nicht zu relativieren“.
  4. Kressbronn soll sich auch für ein Entzug des Bleiberechts einsetzen, wenn es kein Bekenntnis zur Verfassung, Religionsfreiheit und Rollengerechtigkeit gibt. Da könnten wir grundsätzlich mitgehen, sehen aber zum einen ein Problem in der Praxistauglichkeit. Wie will man es einfordern und kontrollieren? Und zum anderen denke ich nicht, dass dies in unserer Gemeinde zu großen Problemen führt.
  5. Kommunen sollen von Kosten vollständig freigestellt werden. Wir haben weder im Vorbericht noch in den Haushaltsverhandlungen vernommen, dass die Kosten für Unterbringung und Betreuung unvertretbar hoch wären.
  6. Zu guter Letzt sollen wir den Bürgermeister beauftragen, die Landes-, Bundesregierung, Wahlkreisabgeordneten und Medien auf die angespannte Situation hinzuweisen. Da er dies ja schon in der Vergangenheit gemacht hat, glauben wir nicht, dass es zusätzlich noch eine Weisung des Gemeinderats benötigt.

Bei der Verteilung ist allein eine europäische Lösung entscheidend. Nationale, oder gar regionale Begrenzungsmaßnahmen sind kurzfristig vielleicht populär, aber auf lange Sicht sind sie ineffektiv und schädlich. Seit 2016 versuchen die Länder Änderungen in der europäischen Flüchtlings- und Asylpolitik auszugestalten. Vor ein paar Wochen konnten sie sich im Rat und im Parlament darauf einigen. Man sieht, auf allen Ebenen: im Land, im Bund und in der EU bemüht man sich bereits um Lösungen. Wir glauben nicht, dass durch diese Resolution eine neue Idee eingebracht wird oder sich etwas beschleunigt.

Wir wissen um die große Herausforderung, die uns durch die Flüchtlingsfrage gestellt wird. Dennoch möchten wir betonen, dass es unsere humanitäre Verantwortung ist, Menschen in Not zu helfen. Weltweit sehen wir Konflikte, die unzählige Menschen zur Flucht zwingen und hier steht eine Politik der Abschottung und Begrenzung im Widerspruch zu unseren grundlegenden, christlichen Werten. Die Aufnahme von Geflüchteten ist aber nicht nur eine humanitäre Pflicht, sondern kann auch eine Bereicherung für unsere Gesellschaft bedeuten. Wir brauchen Zuwanderung, um unser System stabil zu halten. Der gut ausgebildete Informatiker, der irgendwo auf der Welt sitzt und auf seine Abwerbung nach Deutschland wartet, ist ein romantisches Märchen.

Wir sollten mit den Menschen arbeiten, die hier vor Ort sind. In unseren Klassenzimmern sitzen nun talentierte Kinder aus Nordafrika, aus Russland, aus der Ukraine. Dieses Potential ist ein Geschenk. Anstatt auf Begrenzungsmaßnahmen zu setzen, sollten wir mutig sein und unsere Ressourcen weiter in integrative Programme, Sprachkurse und Schule investieren. Das ist die politische Arbeit die hier vor Ort in unserer Verantwortung liegt.

Aus genannten Gründen lehnen wir den Antrag der CDU ab.

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