SPD Kressbronn-Langenargen-Eriskirch

Resolution zur Flüchtlings- und Asylpolitik

Veröffentlicht am 27.03.2024 in Fraktion

Die CDU-Fraktion hat im Kreistag eine Resolution zur Flüchtlings- und Asylpolitik eingebracht. Mit einigen Bedenken versehen, haben wir als SPD auf wichtige Änderungen an der Resolution hingearbeitet. Sie ist nun im Einklang mit der Verfassung und hebt die Bedeutung des Asylrechts hervor. Dazu hier die Fraktionserklärung durch unseren stellv. Vorsitzenden Dieter Stauber.

[Es gilt das gesprochene Wort]

Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Kreistages,

uns liegt heute ein Antrag auf Verabschiedung einer Resolution des Bodenseekreises zur Flüchtlings- und Asylpolitik aus der Feder der CDU-Fraktion vor. Wir hatten mit der ersten Fassung ernste Probleme, weshalb nun auch die Feder der SPD dazu gekommen ist. Auch in der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen, Verwaltung und Kultur haben wir dies begründet.

Folgende Änderungen sind nun vorgenommen worden:

  1. Die Resolution bekennt sich jetzt in der Präambel zum Recht auf Asyl und Schutz für von Verfolgung bedrohter Menschen.
  2. Die Forderung nach Durchführung von Asylverfahren in Drittstaaten wird von der rechtlichen Zulässigkeit abhängig gemacht. Uns war der Vorbehalt der Prüfung wichtig, da dies auch so zwischen dem Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten vereinbart wurde.
  3. Eine Obergrenze gibt es nun nicht mehr. Diese wäre nicht verfassungsgemäß gewesen. In § 16a GG heißt es „Politisch Verfolgte genießen Asyl“, dort steht nicht „wenn es nicht zu viele sind!“
  4. Abschiebungen sind nun nur vorgesehen, wenn der § 60 (Abs. 5 und Abs. 7) des AufenthG eingehalten wird. Das bedeutet, dass nicht abgeschoben werden darf, wenn die Menschenrechtskonvention dies verbietet und wenn Konkrete Gefahr für Leib oder Leben besteht.
  5. Der Verlust des deutschen Passes soll nun zunächst geprüft werden und dies nur bei doppelter Staatsbürgerschaft. 
  6. Die Bezugnahme auf die Bundesländer Bayern und Sachsen fällt nun schwächer aus, was uns entgegenkommt. 

Die CDU hat hier Veränderungen vorgenommen und ist auf unsere Bedenken eingegangen. Dafür bedanke ich mich. Der nun vorliegenden und geänderten Resolution werden wir deshalb zustimmen und unseren zunächst eingebrachten Änderungsantrag nicht aufrecht erhalten. Es ist uns wichtig, möglichst eine gemeinsame Resolution zu beschließen und nicht über mehrere Resolutionen in Konkurrenz zueinander abzustimmen. Wenn wir uns vorher einigen können, ist das das bessere Vorgehen. Das erfordert auch das Schließen von Kompromissen, dazu sind wir bereit.

Und Ja, es besteht Handlungsbedarf, die Kommunen im Bodenseekreis, aber auch der Landkreis, der ja auch eine Kommune ist, sind an der Grenze Ihrer Belastbarkeit. Viele Kommunen im Bodenseekreis haben bereits die Resolution des Gemeindetages BW in ihren Gemeinderäten beschlossen, in Meersburg, Tettnang, Friedrichshafen, Markdorf, Eriskirch, Langenargen, Uhldingen-Mühlhofen, Hagnau, Neukirch, Immenstaad, Stetten, Bermatingen und bitte sehen Sie es mir nach, vielleicht habe ich einige Kommunen vergessen.

Seit dem 08. Dezember, als die CDU diese Resolution angekündigt hat, sind über drei Monate vergangen, in denen die Politik in Land und Bund aber auch bereits reagiert und zahlreiche Forderungen erfüllt bzw. mit deren Abarbeitung begonnen hat:

Bereits zuvor, am 06.11.2023 gab es das erste Treffen des Bundeskanzlers mit den Länderchefs zur Migration. Am 06.03. 2024 gab es das zweite Treffen. Am 20.12.2023 hatten sich EU-Parlament und EU-Mitgliedstaaten auf eine Reform des Asylrechts geeinigt.

  • Die Bezahlkarte wird rechtlich abgesichert in allen 16 Bundesländer eingeführt (Bayern und Mecklenburg-Vorpommern weichen ein bisschen ab, das sind wir ja gewohnt) 
  • Die Bezugsdauer nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurde von 18 auf 36 Monate verlängert, das höhere Bürgergeld wird nun erst deutlich später gewährt.
  • Grenzkontrollen wurden eingeführt
  • die Rechte der Polizei zur Durchsuchung von Räumen nach Abzuschiebenden wurden erweitert
  • Verlängerung des Ausreisegewahrsams
  • weitere Ausweisung von sicheren Herkunftsländern (Georgien, Moldau) Diese sicheren Herkunftsländer nützen uns aber nur etwas, wenn auch Migrationsabkommen (also Rückführungsabkommen) mit diesen Ländern geschlossen werden. Es ist ja gut, wenn wir ein Land als sicheres Herkunftsland deklarieren. Wir benötigen aber dann auch ein Abkommen mit jedem einzelnen Land, dass dieses dann seine Staatsbürger auch zurücknimmt.

Die Verhandlungen sind auf einem guten Wege, was auch vom CDU-Ministerpräsidenten des Bundeslandes Hessen, Herrn Rhein bestätigt wird:

Im Ringen um eine Senkung der Flüchtlingszahlen hat sich der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Boris Rhein, nach einem Treffen mit seinen Amtskollegen und Kanzler Olaf Scholz (SPD) in Berlin zufrieden gezeigt. Bund und Länder hätten gemeinsam in den zurückliegenden Monaten sehr viel auf den Weg gebracht, sagte der hessische CDU-Regierungschef am Mittwoch. "Ich hätte mir nicht vorstellen können, dass wir jemals so viel zusammen hinbekommen, dass wir so viel Geschwindigkeit in das Thema gebracht haben."

Rhein nannte als Beispiele etwa die inzwischen beschlossene Bezahlkarte für Asylbewerber oder die erfolgte Einstufung von Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten. Auch andere Themen hätten die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Kanzler in der hessischen Landesvertretung in Berlin besprochen. Dazu zähle insbesondere die angestrebte Prüfung von Asylverfahren außerhalb der EU-Grenzen. Rhein nannte aber auch etwa die Grenzschutzbehörde Frontex, die Frage der deutschen Staatsbürgerschaft bei extremistischen Straftaten sowie angestrebte Rückführungsabkommen. 

Bund und Länder hätten gezeigt, dass sie einen gemeinsamen Fahrplan hätten und handlungsfähig seien, betonte Rhein. Jetzt gehe es darum, "all das konsequent umzusetzen". 

Gerne bekräftigen wir mit unserer Resolution aus dem Bodenseekreis nochmals die Notwendigkeit für diese bereits vorgenommenen Beschlüsse und weitere noch folgende.

110 Millionen Menschen sind auf der Flucht, davon flohen 2023 über eine Millionen Asylsuchende (ohne Ukrainer) in die Europäische Union, ca. 1/3 von Ihnen hat Asylanträge in Deutschland gestellt. 

Das eine ist die Resolution, der Appell an das Land und an den Bund, die Verteilung, die Asylverfahren, die Unterbringung anders zu regeln, die Verfahren zu beschleunigen, etc. 

Das andere ist, wie wir mit der ganz konkreten Aufgabe umgehen, für die Menschen, die bei uns bereits vor Ort Zuflucht gefunden haben, Unterkünfte zu organisieren. Die Kommunen sind die letzten in der Kette. Aber auch dem Land geht es nicht anders. So hat die Justiz- und Migrationsministerin Gentges von der CDU angekündigt, dass 9.000 neue Plätze für Flüchtlinge in der Erstaufnahme in Baden-Württemberg geschaffen werden sollen, notfalls auch gegen den Willen der Kommunen. 

Wir bedanken uns beim Landratsamt mit seinen Mitarbeitenden, insbesondere beim Amt für Migration und Integration, das sich im Krisenmodus befindet.

Auch in einem Wahljahr wollen wir verantwortungsbewusst mit der Flüchtlingsthematik umgehen und Schutzsuchenden bei uns neue Perspektiven geben. Umso wichtiger ist es, dass die demokratischen Fraktionen hier gemeinsam handeln. Und natürlich ist es richtig, dass auch die Kommunalen Spitzenverbände an den Verhandlungen beteiligt werden, dass die Asylverfahren schneller gehen müssen, dass Geflüchtete erst dann auf die Kommunen verteilt werden, wenn sie eine Bleibeperspektive haben und das Asylverfahre abgeschlossen ist. Die Verteilung innerhalb von Europa muss gerechter erfolgen.

Die SPD-Fraktion stimmt deshalb der Resolution zu.

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