SPD Kressbronn-Langenargen-Eriskirch

Stellungnahme der SPD Fraktion Kressbronn zum Durchführungsvertrag Bodanwerftgelände

Veröffentlicht am 25.11.2013 in Standpunkte
Martin Kolb
Martin Kolb, Gemeinderat

Wir sehen 3 Gründe, dem Durchführungsvertrag heute nicht zuzustimmen.

Ungeachtet der in den letzten Tagen aufkommenden Berichte über einen möglichen neuen Investor und der möglicherweise zweifelhaften Geschäftspraktiken des jetzigen, sprechen für uns folgende Punkte gegen die Zustimmung.

Zum Einen haben wir keine belastbare Bestätigung, dass der Investor finanziell in der Lage ist, den Durchführungsvertrag zu erfüllen. Dies ist ein elementarer Baustein, um auf dem Bodangelände eine Bauruine zu verhindern. Dies war auch der Verwaltung bisher immer sehr wichtig und wir verstehen nicht, warum sie es nun nicht mehr vor der Unterschrift einfordert.

Was hier unter Anlage 6 als Finanzierungsnachweis vorgelegt wird, sehen wir maximal als eine Absichtserklärung an. Die Bank schreibt darin, dass das notwenige Eigenkapital jetzt mal vorausgesetzt wird und weitere Details der Finanzierung erst mal geklärt werden müssten. Bei den unterzeichnenden Personen ist zudem auch nicht ersichtlich, ob sie überhaupt über die Vollmachten verfügen, einen Finanzierungsnachweis auszustellen. Nachdem ich das bereits in der letzten Verwaltungsausschußsitzung bemängelt hatte, wurde uns versichert, dass diese Anlage der Verwaltung auch nicht ausreicht und wir noch etwas Detaillierteres und Belastbareres bekommen. Leider hat sich da bisher nichts getan. Weiterhin soll eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft in Höhe von 1,75 Mio € erst innerhalb eines Monats nach Abschluss des Vertrags nachgereicht werden. In früheren Entwürfen des Vertrags war dies der Zeitpunkt vor Unterzeichnung. Auch das ist für uns Voraussetzung für einen Vertragsabschluss.

Als zweiten Punkt nehmen sie bitte zur Kenntnis, dass wir keinem Durchführungsvertrag zustimmen, bei dem nicht der Investor auf sein Recht, nach §33 BauGB zu einer Baugenehmigung zu kommen, verzichtet. Der §33 wurde in Zeiten der Wiedervereinigung für die Fälle eingeführt, in denen der Satzungsbeschluss nur noch Formsache ist, weil alles andere geklärt ist. Das sehen wir in vorliegenden Fall aber noch lange nicht. Vielmehr sehen wir die Gefahr, dass durch diesen Passus ein Satzungsbeschluss im Grunde gar nicht mehr notwendig wird und somit auch kein Normenkontrollverfahren möglich wäre. Wir bestehen aber auf einen sauberen Prozess und wollen keine rechtlichen Winkelakrobaten-Tricks! Nach unseren Informationen war auch dies der Verwaltung in früheren Zeiten ein wichtiges Anliegen.

Ein weiterer entscheidender Punkt ist die in der Fortschreibung des FNP für unsere auf Eigenentwicklung beschränkte Gemeinde zugestandene Entwicklungsfläche. Anders als es sich bei Hr. Weiß und der CDU angehört hat, ist zum heutigen Tag noch nicht offiziell bestätigt, welche Fläche uns zugestanden wird und wie viel wir davon für die Bodanbebauung opfern müssten. Was bisher als Arbeitsgrundlage im Raum steht, ist unserer Meinung nach weit weg von einem gesunden Verhältnis. Es zeichnet sich vielmehr ab, dass im Endeffekt in den nächsten 15-20 Jahren sehr wenig Potential für die bauwilligen Kressbronner Familien übrig bleibt - und dass kann weder ein Bürgermeister, noch ein Gemeinderat wollen!

Wir hätten Stillstand trotz grossen Bedarfs.

Aufgrund dieser Faktenlage sollte sich jeder einzelne Gemeinderat gut überlegen, ob er heute diesem Durchführungsvertrag guten Gewissens zustimmen kann oder ob wir damit nicht noch warten sollten, bis die offenen Punkte geklärt sind. Wir teilen auch nicht die Einschätzungen des Bürgermeisters und der CDU das der öffentliche Zugang definitiv nur jetzt und heute möglich ist. Vielmehr wäre das auch in anderen Planungen und mit anderen Investoren erreichbar - und vielleicht sogar noch günstiger.

Die SPD-Fraktion - stimmen dem Vertrag unter diesen Bedingungen und in der vorliegenden Form jedenfalls nicht zu. Vielen Dank

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