SPD Kressbronn-Langenargen-Eriskirch

Kreismitgliederversammlung zur Verabschiedung des Kreistagswahlprogramms am 20.03.2019

Liebe Genoss*innen,

hiermit laden wir Euch herzlich ein zu unserer:

 

Mitgliederversammlung des SPD Kreisverbands Bodenseekreis
zur Verabschiedung unseres Wahlprogramms für die Kommunalwahlen 2019

am Mittwoch, 20. März 2019 um 19:00 Uhr
im Bürgerhaus Ittendorf (Großer Saal)
Rathausweg 1, 88677 Markdorf-Ittendorf

 

Wir wollen an diesem Abend unser Programm für die Kreistagswahlen beschließen. Zur Vorbereitung findet Ihr das Antragsbuch unter folgendem Link:

Wahlprogramm (Antragsbuch-Version) für die Kreistagswahlen

Einladung zur Mitgliederversammlung

Wir freuen uns auf Euer zahlreiches Erscheinen und einen gelungenen Wahlkampfauftakt!

SPD startet Social Media-Team

Das Social Media-Team bei der Arbeit

Die SPD Bodenseekreis hat ein Social Media-Team gegründet. Den Bürgerinnnen und Bürgern soll die Politik vor Ort transparent gemacht werden und es sollen direkte Kontaktmöglichkeiten bestehen. Wir wollen die modernste Partei im Bodenseekreis sein!

SPD-Agenda für mehr bezahlbaren Wohnraum in der Bodenseeregion

Antrag an die KDK der SPD Bodenseekreis, 13.04.2018

SPD-Agenda für mehr bezahlbaren Wohnraum in der Bodenseeregion

Der Bodenseeraum ist landschaftlich und wirtschaftlich einer der attraktivsten Gegenden Deutschlands. Allerdings finden immer weniger Menschen, die in der Bodenseeregion ihre Heimat haben, hier auch ein bezahlbares Zuhause. Junge Menschen, die hier groß geworden sind, müssen nicht selten die Region verlassen, alte Menschen bleiben in ihren großen Wohnungen, weil die kleinen oft sogar teurer sind und Familien, die am See ein Zuhause suchen, finden oft kaum bezahlbare Wohnungen oder Flächen, um selbst ein Eigenheim zu errichten. Die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum kann gerade in unserer sensiblen, attraktiven Region nicht einfach dem Markt überlassen werden. Denn dann entsteht zwar mehr Wohnraum, der aber den Bedürfnissen unserer heimischen Bevölkerung nicht gerecht wird.

Die Herausforderungen im Bereich des bezahlbaren Wohnraums am Bodensee sind besondere. Der See schränkt die Entwicklung von neuen Wohn- und Gewerbegebieten ein, die hohe Attraktivität fördert den Zuzug und der Spielraum für den schnellen Bau von zusätzlichem Wohnraum ist gering. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wissen dies und kämpfen daher für eine umfassende Agenda auf Ebene des Bundes, des Landes und in den Städten und Gemeinden im Wahlkreis Bodensee, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dabei haben unsere SPD-Kommunalpolitiker im Bodenseekreis bereits erste Schritte erreicht und in den Kommunalparlamenten vorangetrieben. Dennoch ist für uns klar: Die Herausforderung, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, verstehen wir als unsere sozialdemokratische Mission im Bodenseekreis. Jede Stimme, beispielsweise bei der Kommunalwahl für einen/eine SozialdemokratIn ist eine Stimme für mehr bezahlbaren Wohnraum

 

Folgende Maßnahmen werden wir dabei in den Mittelpunkt stellen:

  • Wohnen muss auch öffentliche Aufgabe sein. Deshalb setzten wir uns für die Wiedereinführung der Gemeinnützigkeit von Wohnbaugenossenschaften ein. Wenn die Schaffung von Wohnraum in der Bodenseeregion dem Markt überlassen bleibt, entstehen zwar neue Wohnungen – allerdings nicht die, die sich anschließend normale Bürger leisten können. Der gemeinnützige Wohnungsbau ist nicht auf kurzfristige anlegerorientierte Renditemaximierung ausgerichtet, sondern auf die nutzerorientierte Bereitstellung von leistbaren und gut in Schuss gehaltenen Wohnraum. Bestehende Wohnbaugenossenschaften vor Ort werden von einer Neuregelung auch im Bodenseekreis profitieren

     

  • Nicht nur mehr, sondern die richtigen Wohnungen müssen entstehen.

    Wir setzen uns in den Gemeinderäten im Bodenseekreis dafür ein, dass flächendeckend Quoten für einen Mindestanteil an Sozialwohnungen, mindestens von 25 Prozent, flächendeckend gelten. Dabei wollen wir sozialen Wohnungsbau nicht nur durch zinsgünstige Kredite, sondern durch Direktzuschüsse bei entsprechender Sozialbindung stärken. Diese Belegungsbindung sollte im Bodenseeraum nicht unter 35 Jahren liegen. Auf Landesebene werden wir eine stärkere Beteiligung durch das Land und eine direkte Förderung des kommunalen sozialen Wohnungsbaus und die Einführung einer Landesentwicklungsgesellschaft einfordern.

     

  • Familienwohnungen statt Ferienwohnungen. Wir wollen verhindern, dass am See immer mehr Rollladen Siedlungen entstehen und Wohnungen bei so akutem Bedarf der Bevölkerung nicht zu Verfügung stehen. Deshalb setzen wir uns vor in den Kommunen im Bodenseekreis für ein kommunales Zweckentfremdungsverbot ein. So sollen Wohnungen z.B. nicht in Ferienwohnungen umgewandelt werden und auch Wohnungsleerstand wollen wir verhindern und gemeinsam mit der kommunalen Verwaltung dafür geeignete Instrumente prüfen. Die Kontrollen hierfür wollen wir ausweiten. In Zeiten von so eklatantem Mangel an bezahlbaren Wohnraum beziehen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten klare Position: dauerhafter Wohnraum für Menschen muss Vorrang haben.

    In Berlin ist für die Vermietung einer Ferienwohnung durch die Novellierung des Zweckenfremdungsverbotsgesetzes nun eine Registrierung erforderlich.  Diese macht es einfacher, Ferienwohnungen zu  prüfen und möglichen Steuerbetrug aufzudecken. Es ermöglicht potentiellen Interessentinnen und  Interessenten durch die Registrierungsnummern legale Ferienwohnungen von illegalen zu unterscheiden. Ich halte diese Regelung für längst überfällig.

    Auch in Stuttgart müssen Ferienwohnungen  genehmigt werden. Gegen eine mögliche  Verschärfung dieses Rechts wehrt sich gerade das WirtschaEsministerium BaWü. Die Verschärfung soll dafür sorgen, dass Portale wie Airbnb ihre Anbieter von Ferienwohnungen durch Adress- und Namensnennung identfizierbar machen. Für diese Regelung spricht sich auch die SPD aus. Wir sind der Ansicht, dass so eine tatsächliche Kontrolle durch die  Behörden möglich ist und Missbrauch besser und schneller vorgebeugt werden kann.

     

  • Satzung gegen Zweckentfremdung (am Beispiel Stuttgart). Seit 1. Januar 2016 gilt eine Satzung, die Zweckentfremdung verbietet. Hintergrund der Satzung ist der Mangel an bezahlbaren Wohnungen.

    Die Preisentwicklung von Neuvertragsmieten verdeutlicht die Situation auf dem Stuttgarter Wohnungsmarkt: Hier stiegen die Mieten mehr als doppelt so stark an wie in Baden-Württemberg. Das Mietspiegelniveau hat sich in Stuttgart zwischen 2000 und 2014 um insgesamt 46,6 Prozent erhöht, während sich die durchschnittliche Nettokaltmiete im Land um 22,3 Prozent verteuerte. Die Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum in Baden-Württemberg um 24,6 Prozent.

    Die Satzung gegen Zweckentfremdung soll auch einer weiteren Verringerung des vorhandenen Wohnraumbestands entgegenwirken. Sie ist ein weiteres Instrument der Stadt, um die Lage auf dem Wohnungsmarkt zu entspannen.

    Grundlage für die Satzung ist ein Landesgesetz aus dem Jahr 2013. Die baden-württembergischen Städte Konstanz und Freiburg haben auf dieser Basis bereits eine entsprechende Satzung eingeführt.

    Was ist eigentlich Zweckentfremdung?

    Eine Zweckentfremdung von Wohnraum liegt insbesondere vor, wenn dieser überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird, durch bauliche Veränderungen für eine Wohnnutzung nicht mehr geeignet ist, nicht nur vorübergehend gewerblich für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt wird, länger als sechs Monate leer steht oder beseitigt wird (Abbruch).


    Wo setzt die Satzung an?

    Die Satzung richtet sich nicht an die zahlreichen Stuttgarter "Häuslebauer", die Wohnungen zum Wohnen vermieten. Sie richtet sich an die Eigentümer, die eine Wohnung oder ein Haus grundlos leer stehen lassen.


    Fällt auch Zwischenvermietung darunter?

    Nein. Wer zum Beispiel länger im Ausland ist und die Wohnung in dieser Zeit zwischenvermietet, ist nicht von der Satzung betroffen. Gleiches gilt auch für Menschen, die einen Zweitwohnsitz in Stuttgart haben.


    Ist das Zweckentfremdungsverbot eine neue Idee?

    Nein. Es gab bereits unter der CDU-Landesregierung von 1972 bis 2000 ein Zweckentfremdungsverbot, daher hat die Rechtsprechung viel Erfahrung mit allen Details. Aktuell arbeiten Freiburg, Konstanz, Hamburg, München und Berlin mit Zweckentfremdungsverboten. Alles Städte, die Wohnraummangel und einen teuren Wohnungsmarkt haben. Das Zweckentfremdungsverbot gilt als probates rechtliches Mittel, um Leerstand und nicht genehmigte Ferienwohnungen in den Griff zu bekommen.


    Was tut die Verwaltung genau?

    Die Verwaltung prüft, ob eine Wohnung leer steht und was die Gründe dafür sind. Bei einer Ferienwohnung überprüft sie, ob diese baurechtlich genehmigt oder die Nutzung als Ferienwohnung entsprechend angezeigt worden ist. Ebenso werden die Mitarbeiter Hinweisen auf Leerstände bspw. über Leerstandsmelder oder Anzeigen auf Internet-Portalen nachgehen. Dazu werden beim Baurechtsamt zwei neue Stellen geschaffen.


    Welche Sanktionen sieht die Satzung vor?

    Das erste Ziel ist das Gespräch. In Freiburg wurden bereits zahlreiche Verfahren durchgeführt, aber bisher musste noch kein Bußgeld verhängt werden. Eigentümer und Verwaltung konnten immer eine Einigung finden. Sollte dies jedoch nicht erfolgen, muss künftig mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro gerechnet werden, das, wenn der Verstoß gegen die Satzung nicht beseitigt wird, auch mehrmals festgesetzt werden kann.


    Wie weit greift die Stadt in Eigentumsrechte ein?

    Die Stadt achtet das Recht auf Eigentum. Sie hat kein Recht, dem Besitzer vorzuschreiben, an wen die Wohnung zu vermieten ist. Zudem darf sie auch nicht unangemeldet Wohnraum betreten. Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz und darauf beruhend die Satzung konkretisieren lediglich die schon im Grundgesetz enthaltene Verpflichtung, sein Wohnungseigentum auch zum Wohl der Allgemeinheit, in diesem Fall zur Linderung der Wohnungsnot, einzusetzen.

    Weitere Informationen

    Die Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Sie kann sich auch auf solche Nutzungsänderungen auswirken, die ohne baurechtliches Verfahren bereits durchgeführt wurden.

    Das Informationsblatt Zweckentfremdung (PDF) gibt einen kurzen Überblick über die neuen Regelungen.
     

    Wir empfehlen Ihnen, in den Verfahren nach der Zweckentfremdungsverbotssatzung das nachstehende Formular zu verwenden. Zweckentfremdung - Antrag auf Genehmigung nach der ZwEVS (PDF)
     

    Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Landeshauptstadt Stuttgart (PDF)

  • Menschen Wohnen ermöglichen. Um die Menschen bei der Miete zu stützen, wollen wir das Wohngeld weiter erhöhen. Wir unterstützen Subjekt- (Kosten der Unterkunft und Wohngeld) und Objektförderung (Wohnungsbauförderung) gleichermaßen. Im Land unterstützen wir die Forderung, dass Familien bei der Grunderwerbssteuer um 50% bei Ersterwerb entlastet werden können. Die Einigung im Koalitionsvertrag der Großen Koalition für ein Baukindergeld unterstützen wir und hoffen auf eine schnelle Umsetzung.

     

  • Wohnungsbau muss alle angehen. Wir wollen mit den Unternehmen in einen Dialog treten, unter welchen Bedingungen diese wieder Werkswohnungen anbieten können. Werkswohnungen sind ein Standortfaktor und entlasten den Wohnungsmarkt. Viele große Arbeitgeber in Deutschland bieten Werkswohnungen an und auch in der Bodenseeregion sind große Arbeitgeber in der Pflicht, ausreichend Wohnraum für die Fachkräfte und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereitzustellen. Aber auch das Land und den Bund sehen wir in der Pflicht. Die rückläufige Zahl an Sozialwohnungen muss zu einem klaren Wiedereinstieg des Landes in den sozialen Wohnungsbau führen.

     

  • Von Anderen lernen. Wir wollen funktionierende Lösungen, wie etwa die VoGeWoSi (Vorarlberger gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft)
    kopieren. Dort wird bereits bestehender, leerstehender Wohnraum aktiviert, in dem Vermieterinnen und Vermietern laufende Mieteinnahmen garantiert werden und diese gleichzeitig vor Risiken und Aufwand bei der Wohnungsvermietung befreit werden. Die Träger betreuen Eigentümer und Mieter gleichermaßen und verhindern durch diese Vorgehensweise, dass Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Wohnung leer stehen lassen, weil sie den Aufwand der Vermietung scheuen oder Risiken vermeiden wollen.

     

  • Bezahlbare Wohnungen in sinnvoller Größe. Über die Jahrzehnte wohnen immer weniger Menschen in immer größeren Wohnungen. Die Quadratmeterzahl pro Wohnungsnutzer ist stark gestiegen. Da vor allem in Städten die Wohnungen kaum noch bezahlbar sind und solche große Wohnungen nicht immer notwendig sind, wollen wir für junge Menschen, Singles und Menschen, die im Alter alleine leben kleinere Wohnungen – auch sogenannte „Mikro-Apartments“ anbieten, die dann auch weniger Mieter kosten.
     

  • Alle an einen Tisch. Wir möchten auch vor Ort regelmäßig stattfindende Wohnungsbau-Konferenzen etablieren, bei denen alle Akteure an einem Tisch sitzen. Dazu gehören etwa Banken, Wohnbaugenossenschaften, Kommune, Arbeitgeber, Grundstücksbesitzer. Dazu gehören aber ausdrücklich auch Akteure von Bundes- und Landesebene, denn nur so können wir uns auf die richtigen Maßnahmen auf allen Ebenen für die Bodenseeregion verständigen und Änderungen auf den entsprechenden politischen Ebenen vorantreiben und fordern.

     

  • Kommunale Steuerungsmöglichkeiten ausweiten. Wir werden uns im Bund dafür einsetzen, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, den Wohnungsbau vor Ort zu lenken. So wollen wir im Bund ein kommunales Vorkaufsrecht mit Befreiung der Grunderwerbssteuer erreichen.

     

  • Maßnahmen gegen Grundstücksspekulation: Zugriff auf Baugrund für Allgemeinheit verbessern. Wir wollen erreichen, dass im Flächennutzungsplan Flächen besser getauscht werden können. Um die rasant steigenden Grundstückspreise in den Griff zu bekommen, müssen die Kommunen größeren Spielraum erhalten, um Flächennutzungspläne zu Gunsten verkaufswilliger und bauwilliger Grundstückseigner zu überarbeiten. Im Bund brauchen wir schnelle Fortschritte bei der Einführung der Grundsteuer C, die bebauungsfähige Brachflächen stärker belastet.

     

  • Die Steigerung der Baukosten bremsen. Auch manche Auflagen haben die Baukosten steigen lassen. So müssen bei den sinnvollen und notwendigen Energiesparverordnungen z.B. Fassadendämmungen auf ein vernünftiges Kosten-Nutzen-Verhältnis angepasst werden. Überdachte Fahrradstellplätze kosten fast nichts, ein Tiefgaragenplatz aber rund 25.000 €, Stellplätze dürfen in Zeiten, in denen die Menschen fast die Hälfte ihres Einkommens für Wohnkosten ausgeben, kein Selbstzweck sein bzw. müssen auf die gesetzliche Mindestzahl reduziert werden.

     

  • Mehr Bauflächen am See mit Augenmaß realisieren. Das Ziel, die maßlose Versiegelung von Flächen zu verhindern, unterstützen wir ausdrücklich. Dennoch setzen wir uns bei der Fortschreibung des Regionalentwicklungsplans für Möglichkeiten der Kommunen im Bodenseeraum ein, mehr Wohn- und Gewerbegebiete ökologisch nachhaltig auszuschreiben. Dabei müssen Verkehrsinfrastruktur und Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten mit einander verknüpft werden. Neue Wohngebiete müssen dort ausgewiesen werden, wo eine ÖPNV-Erschließung vorhanden oder eingeplant ist und neue Gewerbe-Gebiete müssen dort ausgewiesen werden, wo eine Bahnerschließeng vorhanden oder eingeplant ist. Hier sehen wir uns im Einklang mit Landesentwicklungs- und Regionalplänen aus den 1990er Jahren und fordern deren Umsetzung. Wir setzen uns bei der Fortschreibung des Regionalentwicklungsplans für mehr Möglichkeiten der Kommunen im Bodenseeraum für einen Regionen übergreifenden Ausgleichsmechanismus ein. Modelle, wie das „Reko“ (regionales Kompensationsflächenmanagement) wollen wir landesweit vorantreiben und fördern, so dass Regionen Flächen, für die sie selbst keinen Bedarf haben, anderen Regionen, wie der Region Bodensee Oberschwaben, als Ausgleich zur Verfügung stellen können.
     

  • Sicheres Wohnen ermöglichen.
    Wohnungseinbrüche und ein unsicheres Wohnumfeld führen bei vielen Betroffenen zu nachhaltigen Beeinträchtigungen eines guten Lebensgefühls. Wir wollen die Sicherheit beim Bau von Wohnungen und Eigenheimen stärker fördern und durch eine gute Durchmischung verhindern, dass sich Wohngegenden überhaupt erst zu Kriminalitätsschwerpunkten entwickeln können.

  • Erbpacht stärker nutzen.
    Wir möchten prüfen, ob Kommunen nicht verstärkt Grundstücke in Erbpacht verpachten, anstatt zu verkaufen. Grund und Boden ist nicht beliebig vermehrbar.
    (Dies wird von der katholischen Kirche und anderen Großgrundbesitzern wie den Adelshäusern der Württemberger und Fürstenbergern so gehandhabt.)

     

 

SPD Bodenseekreis diskutiert mit MdB Martin Gerster zum Koalitionsvertrag

Mitglieder der SPD Bodenseekreis in der Feshalle FN-Fischbach

Jede Stimme zählt! - Mitgliedervotum der SPD zu einer Regierungsbeteiligung und dem Koalitionsvertrag

 

Auf Einladung des Kreisverbandes trafen sich 80 Genossinnen und Genossen am Samstag-Nachmittag, 24. Februar in der Festhalle Fischbach, um mit Martin Gerster (MdB) aus Biberach
über den Koalitionsvertrag zu diskutieren und damit auch die Zustimmung oder Ablehnung zu einer Regierungsbeteiligung der SPD abzuwägen.
Bereits zuvor freute sich der Kreisverband darüber, 18 Neumitglieder im Bodenseekreis begrüßen zu können. In kurzen Impulsvorträgen stellten Dieter Stauber, Werner Nuber, Norbert Zeller und Luca Baumann die Struktur und Beteiligungsmöglichkeiten in der SPD, die Arbeit der Mandatsträger in der Kreistagsfraktion und die kommenen Kommunalwahlen und die Jusos Bodenseekreis vor.

Laut Beschluss des Kreisvorstandes und nach Absprache mit Martin Gerster wurde zur parteiinternen Veranstaltung auch die Presse eingeladen.

Neben vielen Statements und Fragen und Antworten gab es auch die klare Aussage von Martin Gerster, Norbert Zeller und Dieter Stauber, dass Sie für die "große Koalition" stimmen werden.

Ein Neumitglied, das zuvor 25 Jahre in der Partei war, hat darauf hingewiesen, dass man angesichts der Sitzaufteilung nicht mehr von einer "großen" Koalition reden könne.

Es gab auch einige Redebeiträge, die sich gegen eine Koaliton mit der CDU aussprachen. Alle Wortmeldungen (15) konnten berücksichtigt werden. Es war ein ernsthafte und von gegeneitigem Respekt getragene Diskussion.

Zum Ende der Debatte gab es zwei Wünsche:


1. Nach dem Mitgliedervotum muss die Partei wieder an einem Strang ziehen und die innerparteiliche Auseinandersetzung - die in der Öffentlichkeit ausgetragen wurde - über Ja oder Nein zur GroKo beenden. Das Ergebnis muss von allen mitgetragen werden.
2. Der Erneuerungsprozess der SPD muss angegangen werden, unabhängig davon, ob es eine Regierungsbeteiligung gibt oder nicht.

Am 04. März wissen wir, wie das Votum ausging. Bereits jetzt wurde das notwendige Quorum von 20% Mindestbeteiligung überschritten, so dass das Mitgliedervotum auf alle Fälle zählt.

Um sicher zu stellen, dass die eigene Stimme zählt, sollten die Kuverts mit den Stimmkarten am 27.02. zur Post gebracht werden, damit 3 Tage Zeit bleibt, bis die Post auch ganz sicher in Berlin eintrifft. Alle Stimmen zählen, die spätestens am 02. März eingetroffen sind.
 

Fotoimpression der Kreisvorstandssitzung mit Leni Breymaier

Schön war's. Den ausführlichen Bericht könnt Ihr bei den Pressemeldungen lesen.

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